Zusammenschlüsse
Es kommt regelmäßig vor, dass Unternehmen verschmelzen, Joint Ventures gründen oder ein Unternehmen ein anderes übernehmen will. Dann kann es sich um einen Zusammenschluss im Sinne des Wettbewerbsrechts handeln.
Meldung
Wenn Unternehmen durch einen Zusammenschluss einen großen Marktanteil gewinnen, kann dies negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben. Daher müssen Zusammenschlüsse, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten, bei der Autoriteit Consument en Markt (ACM), Nederlandse Zorgautoriteit (NZa) und/oder der Europäischen Kommission gemeldet werden und erfordern in einigen Fällen eine Genehmigung oder ein Gerichtsverfahren.
Marktbeherrschende Stellung
Unsere Leistung
Unsere Spezialisten beraten Unternehmen bei der Frage, ob ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss vorliegt, und unterstützen Unternehmen im Falle einer Meldung an die Aufsichtsbehörden.
Schnell Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen. Oder hinterlassen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen.
Team Zusammenschlüsse
Womit wir helfen
Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.