Projekt- und Gebietsentwicklung

Projekt- und Gebietsentwicklung sind oft langwierige Prozesse. Dabei müssen nicht nur die Interessen der Kommune, der Bauträger und der Investoren, sondern auch die Interessen der Grundstückseigentümer, Anwohner, Unternehmer und Wohnungsbaugesellschaften berücksichtigt werden. Das bringt natürlich auch Herausforderungen mit sich. Dann ist es gut, von einem Partner mit Erfahrung in diesem Bereich unterstützt zu werden.


Diverse rechtliche Fragen

In einem Projektentwicklungsprozess müssen Entscheidungen über die Entwicklungsstrategie, die Grundstückspolitik, die Kostendeckung und die Kooperationsstrategie zwischen allen Projektpartnern getroffen werden. Dabei stellen sich verschiedene rechtliche Fragen. Soll zum Beispiel der Kooperationspartner ausgeschrieben werden? Können Grundstücke im Planungsgebiet eins zu eins an Marktparteien vergeben werden, zum Beispiel im Rahmen eines Flächentausches? Und wie genau wird der Grundstückswert ermittelt?

Es kann vorkommen, dass die Kommune bei einer Entwicklung nur eine unterstützende Rolle spielen möchte. In diesem Fall ist es sowohl für den beteiligten Marktteilnehmer als auch für die Gemeinde wichtig, die Vereinbarungen so zu formulieren, dass keine Ausschreibungspflicht entsteht. Das kann knifflig sein, zum Beispiel wenn die Kommune einen entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung haben will. Oder wenn es um Arbeiten auf dem (künftigen) öffentlichen Gelände geht.

Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne weiter.

Unsere Leistung

Wir beraten alle Parteien und vertreten diese auch vor Gericht: Kommunen, Bauträger, Investoren, Bauunternehmer und Wohnungsbaugesellschaften. Auch für umgebungsrechtliche Aspekte und die nächste Phase der Entwicklung können Sie sich an uns wenden. So können wir Sie mit unserem Fachwissen durch den gesamten Prozess begleiten. Zum Beispiel mit Beratung zu staatlichen Beihilfen, Vergaberecht und der Anwendung des Didam-Urteils, aber auch mit der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen. Darüber hinaus können wir die erforderlichen Verträge wie eine Absichtserklärung, eine Kooperationsvereinbarung oder eine Vorvereinbarung entwerfen oder beurteilen. Ein juristischer Partner für das gesamte Verfahren; sehr praktisch!


Schnell Kontakt

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Team Projekt- und Gebietsentwicklung

Arnold Gelderman

Associate Partner

Marianne ten Feld - Sprik

Anwältin (Senior)

Laurens Vermeulen

Anwalt

Elske Veenstra

Anwältin

Womit wir helfen

Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.