Einkauf von Gesundheitsleistungen

Erbringer und Einkäufer von Gesundheitsleistungen wie Kommunen, Pflegedienste, Krankenkassen und andere Gesundheitseinrichtungen müssen innerhalb des gesetzlichen Rahmens Vereinbarungen über die Leistungserbringung treffen.

Gesundheitsdienstleister vertraglich binden

Beispiele dafür sind die Gesetze Jeugdwet, Wet maatschappelijke ondersteuning 2015, Wet langdurige zorg und Wet verplichte geestelijke gezondheidszorg. Innerhalb dieser Rahmen müssen Einkäufer von Gesundheitsdienstleistungen Verträge mit Gesundheitsdienstleistern abschließen. Dies geschieht durch Ausschreibungsverfahren, Vergabeverfahren oder Open-House-Verfahren. Die möglichen Verfahren und anwendbaren Regeln hängen davon ab, wer die Leistungen beschafft und welche Leistungen beschafft werden sollen. Dies erfordert eine gründliche Vorbereitung und einen klaren Prozess.

Ein komplexes Spannungsfeld

Der Einkauf von Gesundheitsleistungen zu angemessenen Bedingungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Qualität und des Zugangs zu geeigneten Leistungen stellt ein recht komplexes Spannungsfeld dar. In der Praxis erhalten wir viele Fragen, z.B. zur Gestaltung des Vergabeverfahrens, zum angewandten Tarifsystem, zu den tatsächlichen Tarifen, zum Zugang zu bestimmten Versorgungsarten, zu Abrechnungsprotokollen und natürlich zu den Vertragsbedingungen.

Unsere Leistung

Wir unterstützen sowohl Einkäufer als auch Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen im Beschaffungsprozess. Zum Beispiel durch die Erstellung und Bewertung von Ausschreibungsunterlagen und Beschaffungspolitik. Wir bieten aber auch Unterstützung bei der Bekanntmachung, der Aushandlung von Vertragsbedingungen und der Bewertung und Ausarbeitung der Auswahl-/Zuschlagsentscheidung. Das ist eine ganze Menge. Unsere Spezialisten sind Sparringspartner und beraten Sie über die Möglichkeiten. Sie unterstützen Auftraggeber und Leistungserbringer auch bei gerichtlichen Verfahren, Verfahren bei der NZa und bei der Commissie van Aanbestedingsexperts.

Schnell Kontakt

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Team Einkauf von Gesundheitsleistungen

Arnold Gelderman

Associate Partner

Marianne ten Feld - Sprik

Anwältin (Senior)

Laurens Vermeulen

Anwalt

Elske Veenstra

Anwältin

Womit wir helfen

Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.