Personal und Arbeit

Das Bildungswesen steht aufgrund des zunehmenden Mangels an Lehrern und Hilfskräften unter enormem Druck. Dies führt unter anderem zu Stress, der manchmal zu Arbeitsunfähigkeit oder sogar zu Arbeitskonflikten führt. Kienhuis Legal arbeitet hinsichtlich der damit verbundenen Personal- und Arbeitsfragen intensiv mit Bildungseinrichtungen zusammen.

Das Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht ist äußerst umfangreich. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer gibt es viele Rechte und Pflichten zu beachten. Aus der Sicht des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers können sich die Fragen natürlich unterscheiden. Beispielsweise bei Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetz „Wet Normering Topinkomens“, aber auch Fragen zur Kündigung, flexiblen Beschäftigung, zu Disziplinarmaßnahmen oder zu Ersatz- und Beitragsfonds und Integrität.


Rechte und Pflichten


Jeder, der Personal beschäftigt, muss sich mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzen. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, was ein Arbeitsvertrag beinhaltet und welche Regeln sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gelten. In der Praxis geht es dabei vor allem um die Einstellung und Entlassung von Personal. Es gibt viele Regeln, und es ist für alle Beteiligten wichtig, dass dies rechtlich gut geregelt ist, um (arbeitsrechtliche) Konflikte zu vermeiden.


Soziale Sicherheit und Bildung


Jede Schule wird sich mit dem Sozialversicherungsrecht auseinandersetzen müssen. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen kranken Arbeitnehmer oder Ihre eigene Krankmeldung (ZW oder Wet WIA), Fehlzeiten und Wiedereingliederung handeln. Aber auch um Arbeitnehmer mit Arbeitslosengeld, die Folgen einer Entlassung, Rentenfragen oder eine Kranken- und Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

Selbstversicherung

Wir gehen davon aus, dass Bildungseinrichtungen im Rahmen der Gesetze WW, Ziektewet und Wet WIA selbstversichert sind. Daher erfordern Fragen zu einem kranken Arbeitnehmer oder einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag beendet wird, eine andere Herangehensweise, als wenn der Arbeitgeber nicht selbstversichert ist. Kienhuis Legal ist daher erfahren in der Beantwortung von Fragen zu geeigneter Beschäftigung, neuen Stellen, No-Risk-Police, Zusatzsystemen, Beitragsfonds/Ersatzfonds und Ablösung.

Unsere Leistung


Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Bildungseinrichtungen in Personal- und Arbeitsfragen. Wir begleiten und beraten bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Krankheit von Arbeitnehmern und Arbeitsplatzänderungen. Aber auch bei Stellenbesetzungen innerhalb der Einrichtung, Fragen zum Tarifvertrag oder zu den Arbeitsbedingungen, Entlassungen und Disziplinarmaßnahmen.

Bei Streitigkeiten suchen wir immer zuerst nach einer alternativen Streitbeilegung, um eine dauerhafte Lösung zu finden.

Schnell Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen. Oder hinterlassen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen.

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Team Personal und Arbeit


Ilse van der Woude

Anwältin

Frans Jozef van der Vaart

Consultant

Womit wir helfen

Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.