Kooperationen, Verschmelzungen und Übernahmen

Die Nachfrage nach Pflegeleistungen wird in den kommenden Jahren eher steigen als sinken. Gleichzeitig ist es schwierig, ausreichend und optimal qualifiziertes Personal zu finden. Die Gesundheitsdienstleister sind daher gezwungen, immer effizienter zu kooperieren. In Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus dem Wettbewerbsrecht begleiten wir Sie dabei.

Wettbewerb Sicher

Integrierte Versorgung, Gesundheitsnetzwerke, Umgestaltung der Gesundheitsversorgung, Spezialisierung und Verschmelzungen sind nur einige Beispiele für Kooperationen, die eine rechtzeitige Bewertung der Risiken aus wettbewerbsrechtlicher Sicht erfordern. In einigen Fällen unterstützen die Krankenversicherer eine Kooperation, was aber nicht ausreicht, um daraus zu schließen, dass die Kooperation auch „wettbewerbssicher“ ist.

Sektorspezifische Vorschriften

Die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen wird von sektorspezifischen Vorschriften begleitet, wie z.B. ACM-Leitlinien für das Gesundheitswesen und NZa-zorgspecifieke concentratietoets. Wir beraten – in Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus dem Wettbewerbsrecht – auf Grundlage unserer Kenntnisse dieser Vorschriften und der Dynamik des Sektors über die (rechtliche) Form, Struktur und Governance von Joint Ventures und begleiten Verschmelzungen und Übernahmen. Wenn Aktivitäten in ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) eingebracht werden oder Gesundheitsdienstleister sich zu einer Verschmelzung entschließen, werden die oben genannten sektorspezifischen Vorschriften relevant. Es ist wichtig, rechtzeitig darauf hinzuweisen, da die Nichteinhaltung der Vorschriften dazu führen kann, dass eine geplante Zusammenarbeit oder Verschmelzung nicht vollzogen werden kann.

Schnell Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen. Oder hinterlassen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen.



Ihre Nachricht wurde erfolgreich versendet

Es ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es später erneut.

Sie haben noch ein paar Felder vergessen, überprüfen Sie diese bitte noch einmal.

Team Kooperationen, Verschmelzungen und Übernahmen

Yvonne Nijhuis

Associate Partner

Suzanne Steegmans

Anwältin (Senior)

Arnold Gelderman

Associate Partner

Jacobine Tinselboer

Notarin (Partnerin)

Tessa Krops

Notaranwärterin

Matthijs van Rozen

Notar (Partner)

Frank Röben

Notar (Partner)

Marc van Rijnsoever

Anwalt (Partner)

Womit wir helfen

Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.