Gesundheit - Aufsicht und Durchsetzung

Im Gesundheitswesen gibt es mehrere Aufsichtsbehörden, wie die Inspectie Gezondheidszorg en Jeugd (IGJ), die sich auf die Qualität der Gesundheitsversorgung konzentriert, die Nederlandse Zorgautoriteit (NZa), die sich mit der Organisation des Gesundheitsmarktes und der Höhe und Rechtmäßigkeit der Tarife befasst, die Autoriteit Consument en Markt (ACM), die sich auf den Gesundheitsmarkt und die Wettbewerbsregeln konzentriert.

Praktische Fragen

Wir stellen zunehmend fest, dass bei Kalamitäten oder Gewalt in der Pflegebeziehung eine Meldung an die IGJ erfolgen muss. Diese Meldungen müssen nach dem Gesetz „Wet Kwaliteit Klachten en geschillen in de zorg“ (Wkkgz) erfolgen. Dies wirft viele praktische und rechtliche Fragen auf. Welche Befugnisse hat zum Beispiel die Aufsichtsbehörde und woran muss ich mich beteiligen, wenn auf Grundlage der Meldung eine Untersuchung eingeleitet wird? Welche Folgen hat es, wenn der Gesundheitsdienstleister oder die gemeldete Person nicht kooperiert? Auch Fragen wie die ärztliche Schweigepflicht spielen hier eine Rolle.

Rechtliche Schritte

Bei derartigen Fragen ist es entscheidend, dass hier die richtigen rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Gerade eine Kalamität kann große Auswirkungen auf den Ruf eines Gesundheitsdienstleisters haben. Sorgfältiges und richtiges Handeln ist daher sehr wichtig. Unsere Spezialisten für das Gesundheitsrecht verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Unterstützung von Mandanten in solchen Situationen. Sie kennen den Gesundheitsmarkt, die Bedenken der Geschäftsführung, die Handlungen der Verwaltungsorgane und die Grundregeln der Governance und des Gesundheitsrechts.

Durchsetzung und rechtliche Antworten


Zum Beispiel müssen Gesundheitsdienstleister regelmäßig bestimmte Informationen bereitstellen, aber auch aktiv Informationen anfordern oder Besuche vor Ort durchführen. Bei Verstößen gegen die Rechtsvorschriften im Gesundheitswesen können die Aufsichtsbehörden Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen, um die Vorschriften durchzusetzen. Dies kann zu Verwaltungssanktionen führen.

Zu den verwaltungsrechtlichen Sanktionen können eine verstärkte Aufsicht, eine Anordnung, eine Geldbuße, ein Strafbefehl, Verwaltungszwang oder eine einstweilige Verfügung gehören. Gegen verwaltungsrechtliche Entscheidungen, z.B. des IGJ oder der NZa, kann man zunächst Einspruch erheben und dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Wenn Sie als Gesundheitsdienstleister mit einem Beschluss nicht einverstanden sind, ist es daher wichtig, dass Sie aktiv werden. Und angesichts der kurzen Einspruchsfristen im Verwaltungsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu holen. So können Sie verhindern, dass der Beschluss unumkehrbar wird.

Die Aufsichtsbehörden können aufsichtsrechtliche Informationen, wie z. B. Durchsetzungsbeschlüsse, nach dem Gesetz Wet openbaarheid van bestuur (Wob) aktiv offenlegen. Seit dem 1. Juli 2019 ist die IGJ sogar verpflichtet, aufsichtsrechtliche Informationen wie eine Anordnung oder einen Strafbefehl offenzulegen. Dagegen kann nur mit einem Einspruch und einer einstweiligen Verfügung vorgegangen werden. Dabei können wir Sie natürlich unterstützen.

Unsere Leistung

Wir helfen Ihnen bei möglichen Fragen zu den Befugnissen dieser Aufsichtsbehörden und wie Sie in der Praxis am besten mit ihnen umgehen. Darüber hinaus kann in allen Phasen oder bei allen Schritten, die von der Aufsichtsbehörde unternommen werden, eine angemessene rechtliche Antwort erforderlich sein. Wir unterstützen Sie dabei.

Mehr Informationen? Dann kontaktieren Sie einen unserer Spezialisten.

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Team Gesundheit - Aufsicht und Durchsetzung

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