Mitbestimmung

Die Beteiligung der Arbeitnehmer kann effektiv sein. Dafür sind eine angemessene Gestaltung und Umsetzung der Mitbestimmung unerlässlich. Jede Organisation braucht ihren eigenen Ansatz. Wir unterstützen sowohl Unternehmer als auch Organe der Mitbestimmung in allen Fragen der Mitbestimmung. Das Ziel ist eine optimale und vor allem sinnvolle Mitbestimmung.

Mehrwert schaffen


Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer wird oft als notwendiges Übel angesehen. Nur um den obligatorischen Stempel zu bekommen. Das schmälert den Wert, den die Mitbestimmung für das Unternehmen bringen kann. Es ist ein Irrglaube, dass die Interessen von Arbeitnehmern und Unternehmern diametral entgegengesetzt sind. Sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Unternehmersicht geht es im Wesentlichen um das Interesse an einer optimal funktionierenden Organisation. In diesem Sinne suchen wir gemeinsam mit dem Unternehmer und/oder dem Mitbestimmungsorgan der Arbeitnehmer nach einer wirksamen Mitwirkung. Mitbestimmung, die tatsächlich einen Mehrwert schafft.


Gemeinsam weiter


Selbstverständlich kennen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und unterstützen sowohl Unternehmer als auch Mitbestimmungsorgane in allen Facetten der Arbeitnehmermitbestimmung. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf das gegenseitige Verhältnis der beteiligten Parteien. Gemeinsam vorankommen ist der Ausgangspunkt.



Unsere Leistung


  • Wir beraten über geeignete Strukturen der Mitbestimmung. Wir kennen die klassischen Formen (z.B. OR, COR, PvT und Personalversammlung), aber wir gehen auch auf innovative Formen ein. Was ist effektiv und was passt zu Ihrer Organisation?

  • Wir gestalten Strukturen der Mitbestimmung und wir erstellen alle erforderlichen Dokumente (z.B. eine Geschäftsordnung für den Betriebsrat).
  • Wir beraten zur Rolle und Stellung der Mitbestimmung von Arbeitnehmern bei der Beschlussfassung in Unternehmen. Auch in komplexen internationalen Konzernstrukturen, in denen die Beschlussfassung im Ausland stattfindet.
  • Wir begleiten Beratungs- und Zustimmungsprozesse von A bis Z. Das tun wir sowohl für Unternehmer als auch für Mitbestimmungsorgane. Wir kennen beide Seiten.
  • Wir vertreten europäische Betriebsräte. Wir kennen die besonderen Kräfte, die auf europäischer Ebene wirken.
  • Wir verfügen über Wissen und Erfahrung in Bezug auf das sogenannte „gouden driehoek“, d.h. Mitbestimmung, Management und Aufsicht. Dies erfordert eine ganz eigene Herangehensweise und Strategie.
  • Wir schulen Unternehmer und Mitglieder von Mitbestimmungsorganen über die Rolle und Stellung der Mitbestimmung innerhalb der Organisation.
  • Wir vermitteln zwischen Unternehmern und Mitbestimmungsorganen.
  • Wir führen Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht und der Unternehmenskammer für und gegen Mitbestimmungsorgane, aber nur, wenn dies unvermeidlich ist. Auch die Schlichtung durch einen Betriebsausschuss des SER ist eine Möglichkeit.

Schnell Kontakt

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Team Mitbestimmung

Tom Profijt

Anwalt (Senior)

Berdine van Eerden

Anwältin (Senior)

Womit wir helfen

Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.