Flexible Arbeitskräfte

Der Einsatz flexibler Arbeitskräfte macht Unternehmen beweglich. Ob es sich um die Einstellung oder das Entleihen von Personal, den flexiblen Einsatz von eigenem Personal oder den Einsatz von Selbstständigen handelt, wir kennen uns mit den komplexen und sich ständig ändernden Vorschriften aus.

Die Besonderheiten beim Einsatz flexibler Arbeitskräfte


Die sich ständig ändernden Gesetze und Vorschriften setzen dem Einsatz flexibler Arbeitskräfte Grenzen. Dies hat Auswirkungen auf Unternehmen, die flexible Arbeitskräfte einsetzen, und natürlich auch auf Zeitarbeits- und Payroll-Unternehmen. Wir kennen beide Seiten und beraten beim Ent- und Verleihen flexibler Arbeitskräfte. Egal, ob es sich um Arbeitnehmer oder Selbstständige handelt. Für Zeitarbeit, Payrolling, Entsendung oder Plattformarbeit. National oder grenzüberschreitend. Wir kennen die Besonderheiten.

Unter Berücksichtigung verschiedener Interessen


Innerhalb der gesetzlichen Grenzen suchen wir nach Möglichkeiten, Organisationen beweglich zu machen. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen beteiligten Parteien. Mit Blick auf die unterschiedlichen Interessen legen wir die Vereinbarungen klar und eindeutig fest und informieren Sie über die Folgen der gewählten Konstruktion. Manchmal reicht das nicht aus und es entstehen Diskussionen über die Art des Arbeitsverhältnisses. Ein Solo-Selbständiger könnte doch ein Arbeitnehmer sein oder ein Zeitarbeiter ein Payroll-Arbeitnehmer. Die Einstufung des Arbeitsverhältnisses bestimmt die geltenden Verpflichtungen.


Natürlich beraten wir Sie im Vorfeld über die Möglichkeiten und Risiken, aber auch bei Rechtsstreitigkeiten können Sie auf uns zählen.


Unsere Leistung


  • Wir denken mit Ihnen darüber nach, wie Sie Ihre Organisation beweglich gestalten können.
  • Wir beraten zu den verschiedenen Formen der flexiblen Beschäftigung und den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Selbstverständlich kennen wir uns mit dem WAADI, den geltenden Tarifverträgen (ABU/NBBU) und dem Branchenpensionsfonds STIPP bestens aus.
  • Wir entwerfen Arbeitsverträge und Regelungen für Arbeitsbedingungen. Und zwar im „klassischen“ und „populären“ Stil. Natürlich immer in klarer Sprache und zugeschnitten auf Ihre flexiblen Arbeitskräfte.
  • Wir legen die zwischen Entleiher und Verleiher getroffenen Vereinbarungen klar fest und erstellen beispielsweise allgemeine Bedingungen für Zeitarbeits- und Payroll-Unternehmen.
  • Wir beraten Sie zu Auftragsvereinbarungen mit Solo-Selbstständigen und vertreten Sie auch vor Gericht. Natürlich erstellen wir diese Verträge auch.
  • Wir beraten zu den Arbeitsbedingungen der flexiblen Arbeitskräfte, beispielsweise in Bezug auf anwendbaren Tarifvertrag, die Rente und die Anwendung der Vorschriften innerhalb der Organisation.
  • Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung von Regelungen zur Organisation interner Flexibilität, z. B. einer Regelung für Arbeit im Homeoffice.
  • Wir beraten zu Rechten und Pflichten in Bezug auf die „Work-Life-Balance“, z.B. bei Anträgen auf Sonderurlaub, auf Anpassung der Arbeitszeiten und auf Änderung des Arbeitsorts und der Arbeitszeiten.

Schnell Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen. Oder hinterlassen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen.



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