Staatliche Beihilfen

Wenn öffentliche Stellen Unternehmen unterstützen wollen, müssen sie die Vorschriften für staatliche Beihilfen beachten. Die Frage, ob eine staatliche Beihilfe vorliegt, wird anhand von fünf miteinander verknüpften Kriterien beantwortet.

Es handelt sich um staatliche Beihilfen, wenn;

(I) mit öffentlichen Mitteln;
(II) ein Vorteil gewährt wird;
(III) an ein Unternehmen;
(IV) wodurch der internationale Handel beeinflusst werden kann; und
(V) der Wettbewerb verfälscht wird oder droht verfälscht zu werden.

Die Frage, ob staatliche Beihilfen vorliegen, kann u.a. deshalb relevant sein, weil Fördermaßnahmen bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen, bevor eine öffentliche Stelle sie durchführen darf. Staatliche Beihilfen spielen zunehmend eine Rolle im Rahmen von (zivilrechtlichen) Streitigkeiten. Zum Beispiel, wenn ein Unternehmen der Meinung ist, dass die öffentliche Stelle einen Wettbewerber in unfairer Weise unterstützt, was zu unlauterem Wettbewerb führt. Die Beschaffungs- und Wettbewerbsexperten von Kienhuis Legal beraten Sie in diesen Fragen.

Unsere Leistung


Wir helfen Unternehmen und öffentlichen Stellen bei der Beantwortung der Frage, ob eine staatliche Beihilfe vorliegt. Wir helfen auch bei der Entscheidung, ob die Förderung angemeldet werden muss oder ob Ausnahmen gelten. Zum Beispiel, indem wir eine Fördermaßnahme „beihilfesicher“ machen. Wir unterstützen unsere Mandanten auch in (zivilrechtlichen) Streitigkeiten, in denen Fragen der staatlichen Beihilfe eine Rolle spielen.

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Team Staatliche Beihilfen

Womit wir helfen

Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.