Missbrauch einer wirtschaftlichen marktbeherrschenden Stellung

Eine wirtschaftliche marktbeherrschende Stellung zu haben, ist nicht verboten. Der Missbrauch dieser Stellung schon. Der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung liegt vor, wenn ein Unternehmen die Wettbewerbsstellung eines anderen Unternehmens beeinträchtigt. Es gibt verschiedene Formen des Missbrauchs. Die Behörde Autoriteit Consument en Markt (ACM) kann in solchen Fällen Geldbußen verhängen.

Wann liegt ein solcher Missbrauch vor?

Wir alle kennen die Beispiele aus den Zeitungen, aber ob ein Missbrauch vorliegt, ist nicht immer klar und oft schwer zu beweisen. Dies ist eine offene Norm. Ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kann beispielsweise vorliegen, wenn ein Unternehmen übermäßig hohe und unfaire oder niedrige Preise verlangt, um Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Missbrauch kann auch vorliegen, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen sich weigert, den Abnehmern bestimmte Kenntnisse, Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Als Regulierungsbehörde kann die ACM gegen Unternehmen in einer marktbeherrschenden Stellung vorgehen und dafür (hohe) Geldbußen verhängen.

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Unsere Spezialisten helfen Unternehmern bei der Beantwortung der Frage, ob ein Missbrauch einer wirtschaftlichen marktbeherrschenden Stellung vorliegt. Wenn Ihr Unternehmen Opfer eines solchen Missbrauchs geworden ist oder ihm ein solcher vorgeworfen wird, stehen Ihnen unsere Spezialisten zur Seite.

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