Kartellbildung und -verbot
Unternehmen dürfen untereinander keine Vereinbarungen treffen oder ihr Verhalten untereinander abstimmen, um den Wettbewerb auf dem Markt einzuschränken. Tun sie es doch, verstoßen sie möglicherweise gegen das Kartellverbot und riskieren eine Geldbuße. Unsere Spezialisten beraten Sie dazu gerne.
Preisabsprachen
Wettbewerbswidrige Absprachen können gegen das Kartellverbot verstoßen. Beispiele hierfür sind Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern, Marktaufteilung oder gemeinsame Boykotte. Darüber hinaus spielt das Kartellverbot auch eine wichtige Rolle bei (der Gestaltung von) Vertriebssystemen und Verträgen zwischen Lieferanten und Abnehmern.
Wissen, wo die Grenzen liegen
Unsere Leistung
Unsere Spezialisten beraten und vertreten Unternehmer und Unternehmerverbände, die mit dem Kartellverbot in Berührung kommen können, auch vor Gericht. So helfen unsere Spezialisten beispielsweise bei der Gestaltung und Prüfung von Kooperations- und Vertriebsverträgen und unterstützen Mandanten, die gegen das Kartellverbot verstoßen oder zu verstoßen drohen. Darüber hinaus bieten unsere Anwälte verschiedene Compliance-Schulungen an.
Schnell Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen. Oder hinterlassen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen.
Team Kartellbildung und -verbot
Womit wir helfen
Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.