Kartellbildung und -verbot

Unternehmen dürfen untereinander keine Vereinbarungen treffen oder ihr Verhalten untereinander abstimmen, um den Wettbewerb auf dem Markt einzuschränken. Tun sie es doch, verstoßen sie möglicherweise gegen das Kartellverbot und riskieren eine Geldbuße. Unsere Spezialisten beraten Sie dazu gerne.

Preisabsprachen

Wettbewerbswidrige Absprachen können gegen das Kartellverbot verstoßen. Beispiele hierfür sind Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern, Marktaufteilung oder gemeinsame Boykotte. Darüber hinaus spielt das Kartellverbot auch eine wichtige Rolle bei (der Gestaltung von) Vertriebssystemen und Verträgen zwischen Lieferanten und Abnehmern.


Wissen, wo die Grenzen liegen


Absprachen, die gegen das Kartellverbot verstoßen, sind null und nichtig, so dass es unmöglich ist, sich darauf zu berufen. Darüber hinaus können Regulierungsbehörden wie die Verbraucher- und Marktaufsichtsbehörde hohe Geldbußen gegen Unternehmen und Auftraggeber/faktische Verantwortliche eines Kartells verhängen. Auch Schadensersatzansprüche von Geschädigten können geltend gemacht werden. Obwohl das Kartellverbot in der Praxis als einschränkend empfunden werden kann, sind viele Absprachen möglich. Zu wissen, wo die Grenzen des Kartellverbots liegen, ist daher von großer Bedeutung.

Unsere Leistung


Unsere Spezialisten beraten und vertreten Unternehmer und Unternehmerverbände, die mit dem Kartellverbot in Berührung kommen können, auch vor Gericht. So helfen unsere Spezialisten beispielsweise bei der Gestaltung und Prüfung von Kooperations- und Vertriebsverträgen und unterstützen Mandanten, die gegen das Kartellverbot verstoßen oder zu verstoßen drohen. Darüber hinaus bieten unsere Anwälte verschiedene Compliance-Schulungen an.

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Team Kartellbildung und -verbot

Womit wir helfen

Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.