Flächenausweisung und knappe Rechte

Öffentliche Stellen müssen den Gleichheitsgrundsatz beachten, wenn sie privatrechtliche Rechtshandlungen vornehmen. Im normalen Sprachgebrauch heißt das: “gelijke monniken, gelijke kappen”; was dem einen recht ist, ist dem anderen billig. Denken Sie an einen Grundstücksverkauf, ein Erbbaurecht oder den Abschluss eines Mietvertrags. Diese Verpflichtung ist nicht auf Immobilien beschränkt, sondern gilt zum Beispiel auch beim Verkauf von Geschäftsanteilen.

Eins-zu-Eins-Geschäft

Konkret bedeutet dies, dass die öffentliche Stelle ein Auswahlverfahren durchführen muss, denn eine Partei muss auf der Grundlage objektiver, überprüfbarer Kriterien ausgewählt werden. Manchmal muss kein Auswahlverfahren organisiert werden; dies ist der Fall, wenn bereits feststeht oder vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass nur ein ernsthafter Bewerber auf der Grundlage objektiver, überprüfbarer Kriterien in Frage kommt; die so genannte „Eins-zu-eins-Vergabe“. Die zuständige Behörde muss dann aber rechtzeitig ihre Absicht bekunden, den Vertrag zu schließen.

Knappe Rechte

Bei der Vergabe von knappen Rechten, wie z. B. knappen Genehmigungen, müssen die öffentlichen Stellen auch den Gleichheitsgrundsatz einhalten. Im Prinzip müssen die öffentlichen Stellen dann auch ein Auswahl-/Zuteilungsverfahren durchführen. Wenn ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht oder das Dienstenwet und die Dienstenrichtlijn Anwendung finden, gelten zusätzliche Vorschriften und Regeln.

Unsere Leistung

Wir beraten öffentliche Stellen, Wohnungsbaugesellschaften und Marktteilnehmer in Fragen der Flächenausweisung und der Verteilung knapper Rechte. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob und wie ein Auswahlverfahren organisiert werden muss, und unterstützen Sie bei den Überlegungen zur Begründung. Wenn es zu Diskussionen kommt, unterstützen wir Sie selbstverständlich auch in einem eventuellen Gerichtsverfahren. Es ist natürlich auch möglich, dass Sie der Einzelvergabe an einen Dritten widersprechen möchten. Auch in diesem Fall können Sie sich an uns wenden.

Außerdem weisen wir darauf hin, ob es weitere Vorschriften gibt, die Sie berücksichtigen sollten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Vereinbarungen als öffentliche Aufträge oder Konzessionsverträge für Bau- oder Dienstleistungen gelten, die der öffentlichen Auftragsvergabe unterliegen. Oder wenn es ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse gibt. Wir beraten Sie auch zu den Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstenwet und der Dienstenrichtlijn ergeben.

Schnell Kontakt

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Team Flächenausweisung und knappe Rechte

Womit wir helfen

Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.