Das Gesetz Wet Markt en Overheid

Wenn Verwaltungsorgane eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und dabei mit anderen Unternehmen auf einem Markt konkurrieren, sind sie an Regeln gebunden. Um eine Bevorteilung öffentlicher Unternehmen zu verhindern, gelten auch Verhaltensregeln. Die Vorschriften des Gesetzes Wet Markt en Overheid zielen darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen öffentlichen Stellen und Unternehmen zu schaffen, und sie sollen verhindern, dass diese Wettbewerbsbedingungen beeinträchtigt werden. Unsere Spezialisten beraten Sie dazu gerne.

Ungleiche Wettbewerbsbedingungen


Öffentliche Stellen („Verwaltungsorgane“) üben regelmäßig wirtschaftliche Tätigkeiten auf einem Markt aus, die auch von Unternehmen ausgeübt werden können. Darüber hinaus können öffentliche Stellen öffentliche Unternehmen haben, die sie (unwissentlich) begünstigen. Um zu verhindern, dass dadurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen entstehen, müssen die öffentlichen Stellen die Verhaltensregeln des Gesetzes Wet Markt en Overheid als Teil des Wettbewerbsrechts einhalten.


Vier wichtige Spielregeln


Kurz gesagt, es gelten vier wichtige Spielregeln. Erstens gibt es eine Verhaltensregel, wonach öffentliche Stellen verpflichtet sind, die vollen Kosten in Rechnung zu stellen. Zweitens gibt es ein Verbot, öffentliche Unternehmen zu begünstigen. Drittens gibt es Regeln für die kommerzielle Nutzung von Daten, über die öffentliche Stellen aufgrund ihrer öffentlichen Aufgabe verfügen. Und viertens gibt es Verhaltensregeln für die Aufgabentrennung, um Probleme mit „doppelten Interessen“ zu vermeiden. Zu wissen, wie die Verhaltensregeln funktionieren, ist sowohl für öffentliche Stellen als auch für Marktteilnehmer, die durch ungleiche Wettbewerbsbedingungen behindert werden, wichtig. Unsere Spezialisten unterstützen dabei sowohl öffentliche Stellen als auch Unternehmen.

Unsere Leistung


Unsere Spezialisten beraten öffentliche Stellen, wenn diese eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen, oder weisen sie darauf hin, und sie helfen Unternehmern, die sich mit öffentlichen Stellen konfrontiert sehen, die möglicherweise gegen die Verhaltensregeln des Gesetzes Wet Markt en Overheid verstoßen. Darüber hinaus beraten unsere Spezialisten regelmäßig bei (der Gestaltung von) Entscheidungen von allgemeinem Interesse (Beschlüsse), die die Verhaltensregeln außer Kraft setzen können.

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