Nachteilsausgleich („planschade“)

Der Wert Ihrer Immobilie hängt von der Umgebung und der Nutzung Ihres Grundstücks ab. Und beides kann sich ändern. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der für Ihr Grundstück geltende Umgebungsplan (früher Flächennutzungsplan) geändert wird oder wenn in der Nähe Ihres Grundstücks ein neues Gebäude entsteht. Wenn sich dadurch der Wert Ihres Grundstücks verringert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung.


Direkte und indirekte Schäden


Es wird zwischen direkten Schäden und indirekten Schäden unterschieden. Direkte Schäden sind die Schäden, die Ihnen entstehen, weil die Nutzung Ihrer Immobilie eingeschränkt ist. Indirekte Schäden werden durch Veränderungen in der Umgebung Ihrer Immobilie verursacht.


Das Gesetz Omgevingswet


Vor der Einführung des Umweltgesetzes konnte eine Entschädigung für indirekte Schäden zum Zeitpunkt der Änderung des Flächennutzungsplans geltend gemacht werden. Mit der Einführung des Umweltgesetzes hat sich dies geändert; eine Entschädigung für indirekte Schäden kann nun erst dann geltend gemacht werden, wenn tatsächlich gebaut wird. Dazu ist ein Vergleich zwischen den bisherigen Bau- und Nutzungsmöglichkeiten und denjenigen nach der neuen Regelung erforderlich. Dies erfordert eine sorgfältige Prüfung, bei der Ihnen unsere Spezialisten helfen können.

Unsere Leistung


Wenn eine öffentliche Stelle den Nachteilsausgleich verweigert oder zu niedrig ansetzt, können Sie gegen diesen Beschluss vor Gericht gehen. Die Anwälte von Kienhuis Legal unterstützen Sie dabei. Sie können auch auf unsere Spezialisten zählen, wenn die öffentliche Stelle einen Nachteilsausgleich wegen einer angeblichen aktiven oder passiven Risikoübernahme ablehnt und wenn es eine Diskussion darüber gibt, was als normales gesellschaftliches Risiko gilt.

Wenn Sie Fragen zum Nachteilsausgleich haben oder rechtliche Unterstützung bei der Beantragung oder Anfechtung einer Genehmigung benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.

Schnell Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen. Oder hinterlassen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen.

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Nachteilsausgleich („planschade“)


Herbert Pasveer

Anwalt (Senior)

Ingrid Nauta

Anwältin (Senior)

Womit wir helfen

Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.