Wohltätige Zwecke

Es ist möglich, Ihr Vermögen (bzw. einen Teil davon) einer Wohltätigkeitsorganisation, Stiftung oder einem Verein zu hinterlassen. Sie können dies in einem Testament oder auch zu Lebzeiten regeln.

Steuerfreie Schenkungen


Durch (steuerfreie) Schenkungen zu Lebzeiten verringern Sie Ihr Vermögen, so dass im Todesfall weniger Steuern gezahlt werden müssen. Es ist auch möglich, (einen Teil) Ihres Vermögens im Todesfall wohltätigen Zwecken zukommen zu lassen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie bestimmte Bedingungen vorsehen. Wie Sie Ihr Vermögen vererben möchten, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Die Notare von Kienhuis Legal helfen Ihnen gerne bei der Entscheidung, wie Sie diese Aspekte am besten festhalten.


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Team Wohltätige Zwecke


Henry van Halen

Notar (Partner)

Maria-Simone Verweij - Grimmelikhuijsen

Mandatierte Notarin

Madeline Westers - Koopmans

Notaranwärterin

Jolanda Steenhuis

Juristische Mitarbeiterin

Sabine Kerver

Juristische Mitarbeiterin

Womit wir helfen

Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.