Im Rentenrecht steht das sogenannte „Rentendreieck“ im Mittelpunkt. In ihm sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Rentenversicherungsträger miteinander verwoben. Daraus ergeben sich regelmäßig komplexe Rechtsfragen. Wir unterstützen Sie gerne.

Immer in Bewegung


Das Rentenrecht hat sich in den letzten zehn Jahren erheblich weiterentwickelt und ist ständig in Bewegung. Die Altersversorgung ist eine der wichtigsten Arbeitsbedingungen. Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Altersversorgung haben oft kollektiven Charakter und berühren große finanzielle Interessen. Wir kennen uns in all diesen Fragen bestens aus.

Wir beraten in allen Arten von Rentenfragen und vertreten Sie auch vor Gericht. Wir tun dies hauptsächlich für Unternehmer, Pensionskassen und Branchenpensionsfonds. Unser Ansatz ist juristisch stringent und pragmatisch.

Beispiele für unsere Leistung:


  • Wir beraten und vertreten gerichtlich bei der Auslegung von Rentenverträgen und Rentenregelungen;
  • Wir prüfen, ob Sie in den Geltungsbereich eines Branchenpensionsfonds fallen und vertreten Sie bei Bedarf vor Gericht;
  • Wir helfen bei der Ausarbeitung und Überprüfung von Rentenverträgen und Reglementen;
  • Wir beraten und vertreten vor Gericht bei Änderungen von Rentensystemen;
  • Wir beraten bei der Bereitstellung von Renteninformationen für Arbeitnehmer;
  • Wir beraten bei der Indexierung von Rentenansprüchen;
  • Wir beraten bei der Wertübertragung von Rentenansprüchen.

Schnell Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen. Oder hinterlassen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen.

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Womit wir helfen

Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.