Geschäftsführung und Management

Geschäftsführer und Manager nehmen eine besondere Stellung in der Arbeitsorganisation ein. Bestellung, Abberufung, Arbeitsbedingungen und Formen der Beteiligung erfordern oft einen multidisziplinären Ansatz. Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht sind untrennbar miteinander verbunden. Wir verfügen über alle Kenntnisse, um Sie optimal zu unterstützen.


Einstellung und Vergütung


Bereits bei der Einstellung von Geschäftsführern und Managern muss eine Reihe sorgfältiger Überlegungen angestellt werden. So unterscheidet sich beispielsweise die Stellung eines satzungsgemäßen Geschäftsführers von der eines „gewöhnlichen“ Geschäftsführers, und die Wahl der Vertragsparteien (natürliche Person oder Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung) bestimmt unter anderem, wie das Verhältnis zwischen ihnen beendet werden kann. Auch die Art der Vergütung erfordert besondere Aufmerksamkeit. Für Geschäftsführer und Manager gelten häufig besondere Vergütungs- und Beteiligungsmodelle. Auf diese Weise können Personen in Schlüsselpositionen an das Unternehmen gebunden werden. Auch für die Festlegung der Vergütung gelten häufig Sonderregelungen, wie sie im Gesetz über die Normierung von Spitzenmanagern festgelegt sind.


Der satzungsgemäße Geschäftsführer


Das Amt eines satzungsgemäßen Geschäftsführers hat seine eigene Dynamik. Der satzungsgemäße Geschäftsführer agiert an der Schnittstelle von Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Neben guten arbeitsrechtlichen Vereinbarungen ist eine klare und vor allem korrekte gesellschaftsrechtliche Bestimmung der Position unerlässlich. Dabei geht es zum Beispiel um einen korrekten Bestellungsbeschluss und die richtige Abstimmung mit der Satzung und (eventuellen) Geschäftsordnungen. Die Beendigung des Rechtsverhältnisses erfordert auch besondere Aufmerksamkeit für die vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen. Außerdem sind am Zustandekommen der Verträge sowie an der Beendigung der gegenseitigen Beziehungen mehrere Parteien beteiligt, wie z.B. der/die Gesellschafter und der Aufsichtsrat.

Wir verfügen über das Fachwissen, um Sie bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem (satzungsgemäßen) Geschäftsführer und (leitenden) Managementpositionen vollumfänglich zu beraten. Sowohl in niederländischen Unternehmen als auch in komplexen internationalen Konzernbeziehungen. Wo nötig, arbeiten wir effektiv und im Team mit unseren Anwälten und Notaren im Gesellschaftsrecht zusammen. Dieser multidisziplinäre Ansatz entlastet Sie von allen Sorgen und erzielt das bestmögliche Ergebnis für Sie.


Unsere Leistung


  • Wir beraten bei der Vertragsgestaltung mit (satzungsgemäßen) Geschäftsführern und Managern und zu den Folgen der getroffenen Entscheidungen.
  • Wir erstellen alle erforderlichen Dokumente für eine klare und korrekte Festlegung der rechtlichen Stellung. Zum Beispiel Bestellungsbeschluss, Arbeitsvertrag, Auftragsvereinbarung und Geschäftsordnung.
  • Wir beraten Sie zu den Beteiligungsformen und erstellen die notwendigen Unterlagen. Denken Sie an Geschäftsanteile, Optionen, Zertifikate und SAR-Rechte. Wir bieten Ihnen umfangreiche Erfahrung und Kenntnisse, um dies korrekt (notariell) festzuhalten und umzusetzen.
  • Wir beraten und entwerfen Bonus- und Gewinnregelungen für Geschäftsführer und Manager.
  • Wir beraten über die Rolle der Mitbestimmung bei der Bestellung von Geschäftsführern, bereiten die notwendigen Unterlagen vor und nehmen Ihnen alle Sorgen beim Durchlaufen der vorgeschriebenen Prozesse ab.
  • Wir unterstützen Sie bei allen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Position des satzungsgemäßen Geschäftsführers. Zum Beispiel bei Streitigkeiten über die Vergütung, die getroffenen Vereinbarungen und die Geschäftsführerhaftung.
  • Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich bei der Abberufung von (satzungsgemäßen) Geschäftsführern und Managern und allen damit zusammenhängenden Aspekten (Abfindungen, Abrechnung von Beteiligungen, Auswirkungen auf die Geschäftsführerhaftung usw.).
  • Wir unterstützen Aufsichtspersonen in ihrer besonderen Beziehung zum Unternehmen und zur Geschäftsführung.
  • Wir beraten in Bezug auf die Stellung von (satzungsgemäßen) Geschäftsführern im öffentlichen Bereich und die für sie geltenden Sonderregelungen und vertreten Sie auch vor Gericht.

Schnell Kontakt

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Team Geschäftsführung und Management

Marie-Louise van Kalmthout

Anwalt (Partner)

Berdine van Eerden

Anwältin (Senior)

Joost van Ruiven

Anwalt (Partner)

Yvonne Nijhuis

Associate Partner

Tom Profijt

Anwalt (Senior)

Anwalt (Partner), Mediatorin und Vertrauensperson

saskia.bollen@kienhuislegal.nl

+31 88 480 41 91
+31 6 15 50 87 55

Saskia Bollen

Anwalt (Partner), Mediatorin und Vertrauensperson

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