Arbeitsunfähigkeit und Wiedereingliederung
Die Fragestellungen im Zusammenhang mit kranken Arbeitnehmern sind komplex. Wiedereingliederungsverpflichtungen, finanzielle Auswirkungen und die Beteiligung mehrerer Parteien erfordern einen spezialisierten und gezielten Ansatz. Genau das bieten wir.
Wiedereingliederung
Konfliktsituationen
Wenn dies aus irgendeinem Grund nicht gelingt, suchen wir nach einer Lösung. Denken Sie beispielsweise an Konfliktsituationen oder strategische Krankmeldungen. Wir kennen die rechtlichen Mittel, um den Arbeitnehmer in Bewegung zu setzen. Manchmal muss auch eine Wiedereingliederung bei einem anderen Arbeitgeber (zweiter Weg) eingeleitet werden. Wir prüfen mit Ihnen, welche Schritte unternommen werden müssen, um eine Lohnfortzahlungspflicht im dritten Krankheitsjahr zu vermeiden (Lohnsanktion).
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Beendigung des Arbeitsvertrages. Entweder während der Wiedereingliederung oder nach dem Ende der Lohnzahlungspflicht. Wir beziehen die finanziellen Folgen eines Ausscheidens in unsere Beratung mit ein. Beispielsweise unter Berücksichtigung der Sonderstellung des Selbstversicherers und der Möglichkeit, die fällige gesetzliche Abfindung vom UWV zurückzufordern.
Unsere Leistung
- Wir begleiten Sie durch die komplexen Regelungen rund um Krankheit und Wiedereingliederung.
- Wir beraten zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Wir beraten Sie zum Gesetz Ziektewet und WIA.
- Wir beraten und unterstützen Sie bei Wiedereingliederungsprozessen. Maßgeschneiderte Beratung steht für uns im Vordergrund.
- Wenn ein Arbeitnehmer bei der Wiedereingliederung nicht ausreichend kooperiert, beraten wir über Sanktionsmöglichkeiten (denken Sie an die Aussetzung oder Einstellung der Entgeltzahlungen).
- Wir kennen die besondere Stellung des Selbstversicherers im Sozialversicherungsrecht und wissen, was hier von strategischer Bedeutung ist.
- Wir begleiten Kündigungsverfahren im Falle einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit.
- Wir kennen die Besonderheiten der Entschädigungsregelung (für die transitievergoeding) bei Langzeitarbeitsunfähigkeit.
- Wir sind in der Durchführung von Einspruchsverfahren beim UWV zur Rückforderung von zu wenig gezahlter Entschädigung (für die transitievergoeding) bei Langzeitarbeitsunfähigkeit versiert.
- Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit oder den Wiedereingliederungsbemühungen unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines entsprechenden Gutachtens beim UWV.
Schnell Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit anrufen. Oder hinterlassen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen.
Team Arbeidsongeschiktheid en re-integratie
Womit wir helfen
Wir beseitigen rechtliche Hindernisse auf praktische, effiziente und verständliche Weise.