Inkassobedingungen
1. Die Kosten für außergerichtliches Inkasso
a. Kosten für das Anmelden einer Forderung
Die Kosten, um eine Forderung in Bearbeitung zu nehmen, betragen pro Forderung EUR 100.
b. Das Anmelden einer Forderung gegen eine natürliche Person, die nicht in der Ausübung eines Berufes oder Betriebes handelt
Wenn Ihr Schuldner eine natürliche Person ist, die nicht in der Ausübung eines Berufes oder Betriebes handelt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine schriftliche Fristsetzung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen zu versenden, bevor Sie außergerichtliche Inkassokosten in Rechnung stellen dürfen. Wenn Sie dies noch nicht getan haben, übernehmen wir dies für Sie zu einem Tarif von EUR 100.
c. Vollständiges Inkasso
Wenn wir Ihre Forderung vollständig beitreiben, dann stellen wir die außergerichtlichen Kosten und Zinsen als Vergütung für unsere Tätigkeiten in Rechnung. Sie erhalten also die Hauptforderung.
d. Haben Sie bereits Absprachen bezüglich der Inkassokosten getroffen?
Wenn Sie in dem Vertrag mit Ihrem Schuldner Absprachen in Bezug auf Inkassokosten und Zinsen getroffen haben, werden wir Ihnen, sofern wir Ihre Forderung vollständig beitreiben, dieselben Kosten und Zinsen in Rechnung stellen. Wenn wir nicht die gesamte Forderung beitreiben, gilt die Regelung aus Artikel 1.e.
e. Wir haben nicht Ihre gesamte Forderung beitreiben können, was jetzt?
Falls wir nicht Ihre gesamte Forderung haben beitreiben können, berechnen wir nicht die vollen Kosten. Wir berechnen dann nur einen prozentualen Anteil der Kosten, der dem prozentualen Anteil entspricht, den wir von Ihrer Forderung beigetrieben haben. Nachstehend ein Rechenbeispiel:
Gesetzt den Fall, wir haben 50 % Ihrer Forderung beigetrieben und die außergerichtlichen Kosten + Zinsen betragen EUR 500. Dann zahlen Sie uns keine EUR 500, sondern nur 50 % dieses Betrages (EUR 250). Denn wir haben nur die Hälfte beigetrieben.
f. Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten
Wir berechnen außergerichtliche Kosten, wenn dies nicht anders vereinbart worden ist, anhand der aktuellsten Fassung der niederländischen BIK Staffelung. Diese lautet momentan wie folgt: Über die ersten EUR 2.500 berechnen wir 15 % mit einem Mindestsatz von EUR 40, über die darauffolgenden EUR 2.500 berechnen wir 10 %, über die darauffolgenden EUR 5.000 berechnen wir 5 %, über die darauffolgenden EUR 190.000 berechnen wir 1 % und über darüberhinausgehende Beträge berechnen wir 0.5 % mit einem Höchstsatz von EUR 6.775. Wir behalten uns das Recht vor, diese Staffelung zu ändern.
g. Ausnahmen
In einigen Ausnahmesituationen berechnen wir neben den üblichen in Artikel 1 genannten Kosten zusätzliche Kosten. Es kann sein, dass Ihre Forderung aufgrund ihrer Komplexität mehr Aufmerksamkeit als eine durchschnittliche Forderung erfordert. Nachstehend finden sich einige Fälle, in denen mit der Forderung zusätzliche Kosten verbunden sind, wie beispielsweise:
§ Forderungen gegen ausländische Schuldner;
§ Forderungen, die von Ihrem Schuldner inhaltlich bestritten werden;
§ Forderungen, bei denen die Höhe des Geldbetrages nicht feststeht;
§ Forderungen, die aufgrund ihrer Komplexität maßgeschneiderte Tätigkeiten verlangen.
Wir informieren Sie, wenn eine solche Situation eintritt.
2. Die Inkassoregeln van Kienhuis Legal
a. Regeln für uns
§ Wir bemühen uns aufs Äußerste, Ihre Forderung unter Wahrung der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden beizutreiben.
§ Wir schicken Ihrem Schuldner ein Mahnschreiben, in dem wir namens Ihnen die Hauptforderung, Inkassokosten und Zinsen fordern.
§ Wenn Sie eine Forderung bei uns einreichen, machen wir Ihren Schuldner am nächsten Werktag auf die Forderung aufmerksam.
b. Regeln für Sie
§ Sie reichen eine vollständige Forderung über die E-Mailadresse incasso@kienhuislegal.nl nebst den folgenden Dokumenten ein:
Dem Vertrag mit Ihrem Schuldner, eventuell geltende allgemeine Geschäftsbedingungen, die Rechnung(en), Mahnschreiben, E-Mail oder andere Korrespondenz mit Ihrem Schuldner bezüglich der Forderung und die etwaige schriftliche Fristsetzung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen im Sinne von 1.b.
§ In den folgenden Fällen vermelden Sie die Besonderheit Ihrer Forderung bei deren Einreichen:
Die Forderung ist beglichen, verjährt, aus irgendeinem Grund nicht fällig, die Forderung wird bestritten, Ihr Schuldner ist insolvent, Ihr Schuldner hat einen gerichtlichen Zahlungsaufschub („surséance van betaling“) beantragt oder Ihr Schuldner durchläuft eine Entschuldung natürlicher Personen („WSNP-traject“).
§ Sie behindern uns nicht bei unseren Tätigkeiten, was bedeutet:
Wenn Sie uns eine Forderung zwecks Beitreibung anbieten, sind wir exklusiv berechtigt, die Forderung beizutreiben, Sie haben hinsichtlich der Forderung keinen Kontakt zu dem Schuldner, Sie versuchen nicht selbst die Forderung beizutreiben, Sie melden uns eingegangene Zahlungen innerhalb von 3 Werktagen, und wenn wie Informationen für notwendig halten, um Ihre Forderung beitreiben zu können, erteilen Sie uns die betreffenden Informationen binnen 5 Werktagen.
c. Halten Sie sich nicht an diese Regeln?
Wenn Sie sich nicht an die Regeln halten, ist es Ihnen zuzurechnen, wenn Kienhuis Legal die Kosten ihrer Tätigkeiten nicht bei dem Schuldner beitreiben kann, oder wenn eine solche Beitreibung von Kosten ungerechtfertigt sein würde. Bei einem Verstoß gegen eine der Regeln schulden Sie uns die Kosten für unsere Tätigkeiten, wie in Artikel 1 beschrieben. Außerdem sind wir in einem solchen Fall berechtigt, den Inkasso-Auftrag aufzulösen und die Akte zu schließen.
3. Inkasso von Geldern
a. Die Art und Weise der Beitreibung und Rechnungstellung
Wir ziehen Ihre Forderung auf unser dafür bestimmtes Anderkonto ein. Anschließend wird der Betrag an Sie überwiesen und wir senden Ihnen eine Rechnung über unsere Kosten und MwSt.
b. Einziehen von Teilzahlungen und zwischenzeitliche Auszahlungen
Falls wir mit Ihrem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung vereinbaren, zahlen wir an Sie nicht eher aus, als dass die gesamte Forderung beigetrieben worden ist. Wünschen Sie dennoch zwischenzeitliche Auszahlungen, dann stellen wir pro Auszahlung einen Betrag von EUR 20 in Rechnung.
c. Vorzeitige Rücknahme eines Inkasso-Auftrags
Wenn Sie Ihren Inkasso-Auftrag zurücknehmen, bevor wir Ihre Forderungen haben beitreiben können oder bevor wir mitgeteilt haben, dass wir Ihre Forderung nicht mehr beitreiben können, schulden Sie uns die Kosten für unsere Tätigkeiten, wie in Artikel 1 beschrieben.
4. Ergänzende Maßnahmen/ Folgeschritte
Es kann vorkommen, dass Ihr Schuldner die offene Forderung nicht während des außergerichtlichen Verfahrens begleicht. In dem Fall ist das Einleiten eines Gerichtsverfahrens ein logischer Folgeschritt. Die Kosten des Gerichtsverfahrens sind in den Kosten des außergerichtlichen Verfahrens nicht inbegriffen. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab über die Möglichkeiten unserer zusätzlichen Dienstleistungen. Für das Gerichtsverfahren wird ein neuer Vertrag geschlossen.
5. Zwischenzeitliche Beendigung
Kienhuis Legal ist, falls sie der Meinung ist, dass sie mit Inkassomaßnahmen nicht die gewünschten Ergebnisse erzielen wird, oder falls die erwarteten Erträge der Beitreibung gleich Null sind, berechtigt, den Vertrag zwischenzeitlich zu kündigen.
6. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Neben diesen Inkassobedingungen sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kienhuis Legal ebenfalls anwendbar. Wenn eine der Bestimmungen aus diesen Inkassobedingungen in irgendeiner Form den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kienhuis Legal widerspricht, gilt die Bestimmung aus diesen Inkassobedingungen vorrangig. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auf der Rückseite der Mandatsbestätigung. Diese Inkassobedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls über die nachstehenden Links zu finden:
Inkassobedingungen: www.kienhuislegal.nl/de/inkassobedingungen;
Allgemeine Geschäftsbedingungen: www.kienhuislegal.nl/de/allgemeine-geschaftsbedingungen-der-kienhuis-legal.