(Mögliche) Änderungen bei der Hinterlegung ausländischer Jahresabschlüsse im Jahr 2025
Deutsche Muttergesellschaften hinterlegen regelmäßig sogenannte 403-(Haftungs-)Erklärungen für ihre niederländischen Tochtergesellschaften. Die niederländische Tochtergesellschaft hinterlegt ihren Jahresabschluss nicht mehr eigenständig, sondern die deutsche Muttergesellschaft hinterlegt ihren eigenen Jahresabschluss beim niederländischen Handelsregister.
In der Regel handelt es sich dabei um die Hinterlegung des beispielsweise deutschen Original-Jahresabschlusses der Muttergesellschaft, der in ihrem eigenen Format erstellt wurde. Das ändert sich ab 2025 möglicherweise. Obwohl das geänderte Verfahren noch nicht feststeht, halten wir es für sinnvoll, im Vorfeld darauf hinzuweisen, damit sich die Unternehmen rechtzeitig vorbereiten können. Gegebenenfalls sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Wirtschaftsprüfer halten. Außerdem gelten noch andere formelle Anforderungen für die 403-Erklärung, auf die wir hier allerdings nicht eingehen werden.
Ab 2025 ist es laut Handelsregister nicht mehr möglich, das eigene Format zu verwenden. Der Jahresabschluss muss dann vom Unternehmen selbst im sogenannten Standard Business Reporting (SBR) Format eingereicht werden. Es ist noch nicht klar, ob 2025 als letztes Jahr (d.h. Jahresabschluss 2024) oder als Geschäftsjahr (d.h. Hinterlegung in 2026) zu verstehen ist.
Momentan können wir noch nicht beurteilen, wie deutsche Jahresabschlüsse für niederländische Zwecke (einfach) in das SBR-Format umgewandelt werden können. Außerdem muss das Unternehmen u.a. über einen eigenen Handelsregisteraccount und sogenannte „E-Herkenning“ verfügen, was einige Vorbereitungen benötigen wird.
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser German Desk.