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Das niederländische Eilverfahren - Kort geding

Kristina Adam

Kristina Adam Anwältin (Senior)

Das niederländische Eilverfahren - Kort geding

Wenn´s mal wieder länger dauert…. nein, dann raten wir nicht zum Genuss eines Schokoriegels, sondern zu einem Eilverfahren, dem sogenannten „kort geding“ (frei übersetzt: Kurzverfahren). Was ist dieses Eilverfahren genau, wann kann es eingesetzt werden und wie lange dauert es, bis man ein Urteil erwirkt hat?

Das kort geding

Das niederländische Eilverfahren ist mit dem deutschen vorläufigen Rechtsschutz vergleichbar. Wenn eine Partei ein langwieriges Hauptverfahren nicht abwarten kann und schnell ein gerichtliches Urteil benötigt, kann diese Partei ein Eilverfahren führen. Man kann dabei an Situationen denken, in denen ohne ein schnelles Urteil unabwendbarer Schaden droht, zum Beispiel weil ein Baum gefällt werden soll, der Eigentümer dies aber nicht möchte. Oder aber wenn jemand eine Sache verkaufen möchte, eine andere Partei aber behauptet, Eigentümer der Sache zu sein. Ist der Baum erst einmal gefällt und die Sache verkauft, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden. Für solche Fälle eignet sich das „kort geding“.

Verfahren

Das Eilverfahren besteht aus einer Klageschrift, einer mündlichen Verhandlung und dem Urteil. Die beklagte Partei kann eine schriftliche Klageerwiderung einreichen, muss dies aber nicht. Voraussetzung für ein Eilverfahren ist – wie der Name schon sagt – die Eilbedürftigkeit. Diese ist allerdings relativ schnell gegeben.

Das Eilverfahren fängt wie jedes normale Verfahren mit einer Klageschrift an. Anders als bei normalen Verfahren wird diese aber nicht zuerst an den Beklagten zugestellt, sondern zuerst als Entwurf an das Gericht übersandt. Das Gericht wird dann einen Termin für die mündliche Verhandlung festsetzen. Danach erst wird die Klage an die beklagte Partei zugestellt. Die normale Ladungsfrist beträgt eine Woche. Im Eilverfahren kann hiervon abgewichen werden. Zwischen der Zustellung der Klage und der mündlichen Verhandlung kann eine Woche, ein Tag oder auch nur eine Stunde liegen. Dies hängt davon ab, wie eilbedürftig die Situation ist. Sofern gar nicht gewartet werden kann, kann die mündliche Verhandlung auch am Wochenende stattfinden und auch an anderen Orten als dem Gericht, beispielsweise bei einem Richter zu Hause oder in einer Anwaltskanzlei. Dies ist meiner Erfahrung nach aber eher die Ausnahme.

In der mündlichen Verhandlung tragen beide Parteien anhand von vorbereiteten Schriftsätzen ihren Standpunkt vor. Das Gericht stellt in der Regel noch ergänzende Fragen. Das Gericht kann noch während der Verhandlung ein mündliches Urteil erlassen. Die Urteilsbegründung folgt dann später.

Urteil

Das Urteil im Eilverfahren ist zwar ein vorläufiges Urteil, aber dennoch bindend. Vorläufig ist das Urteil deswegen, weil nach dem Eilverfahren noch ein Hauptverfahren folgen kann. Das Eilverfahren dient hauptsächlich dem Zweck, einen Zustand vorläufig zu bewahren, bis das Hauptverfahren beendet wurde. Oftmals führen die Parteien aber gar kein Hauptverfahren mehr, sondern akzeptieren das Urteil im Eilverfahren.

Aufhebung einer Sicherheitspfändung

Das Eilverfahren kann auch dazu verwendet werden, eine Sicherheitspfändung (sog. conservatoir beslag, siehe auch meinen anderen Blog) aufheben zu lassen. Wenn beispielsweise ein Gläubiger die Bankkonten des Schuldners zur Sicherheit hat pfänden lassen, kann der Schuldner das Gericht ersuchen, diese Pfändung aufzuheben. Da mit der Aufhebung meist nicht lange gewartet werden kann, geschieht dies im Eilverfahren. Sofern der Schuldner andere Sicherheiten bieten kann, beispielsweise eine Bankbürgschaft, wird in der Regel die Pfändung aufgehoben.

Inkasso „kort geding“

Das niederländische Recht kennt kein schriftliches Mahnbescheidverfahren, wie es dies in Deutschland gibt. Damit man aber kein langwieriges Hauptverfahren führen muss, nur um einen Titel zu erhalten, kann man – wenn der Schuldner eine Forderung beispielsweise gar nicht bestreitet – ein sogenanntes Inkasso Eilverfahren führen.

Voraussetzung dafür sind: i) natürlich die Eilbedürftigkeit, ii) die Forderung muss recht einfach zu beweisen sein, iii) die Forderung muss eindeutig sein, beispielsweise weil sie nicht bestritten wird, und es muss iv) kein Rückforderungsrisiko bestehen (restitutierisico). Das Rückforderungsrisiko beinhaltet, dass der Gläubiger darlegen muss, dass er in der Lage ist, die Forderung an den Schuldner zurückzuzahlen, sollte er das Hauptverfahren später verlieren.

Zusammenfassung

Das niederländische Eilverfahren ist ein schnelles Verfahren, welches immer dann angewendet werden kann, wenn man ein schnelles Urteil des Gerichts benötigt. Es dient hauptsächlich der Sicherung eines Zustandes. Es kann aber auch verwendet werden, wenn eine Sicherheitspfändung aufgehoben oder eine Forderung eingetrieben werden soll.

Also, wenn es auch bei Ihnen mal wieder länger dauert…sprechen Sie uns an, wie helfen Ihnen gerne weiter.

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