Die Entsendung von Arbeitnehmern in Niederlassungen eines Konzerns innerhalb des deutsch-niederländischen Grenzgebiets ist kein triviales Thema. So können Arbeitnehmer zum Beispiel zwei Arbeitsverträge – einen für die niederländische B.V. und einen für die deutsche GmbH – bekommen. Was es dabei arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich zu beachten gilt, erklären Ingrid Warfman, Matthijs van Rozen und Dr. Arjen Westerdijk für Wirtschaft aktuell.

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