Artikel

Arbeitnehmer mit zwei Arbeitsverträgen: So geht's

Ingrid Warfman

Ingrid Warfman Anwältin (Senior)

Arjen Westerdijk

Arjen Westerdijk Anwalt (Partner)

Matthijs van Rozen

Matthijs van Rozen Notar (Partner)

Die Entsendung von Arbeitnehmern in Niederlassungen eines Konzerns innerhalb des deutsch-niederländischen Grenzgebiets ist kein triviales Thema. So können Arbeitnehmer zum Beispiel zwei Arbeitsverträge – einen für die niederländische B.V. und einen für die deutsche GmbH – bekommen. Was es dabei arbeitsrechtlich und sozialversicherungsrechtlich zu beachten gilt, erklären Ingrid Warfman, Matthijs van Rozen und Dr. Arjen Westerdijk für Wirtschaft aktuell.

Haben Sie noch Fragen? Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören